27.01.2010
USK:
Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurden im vergangenen Jahr in 3.100 Verfahren Computer- und Videospiele geprüft. Das sind 114 Verfahren mehr als noch in 2008. Zu dem erneuten Zuwachs haben besonders die zahlreichen Musikspiele und die Casual-Games beigetragen. Eine Situation, die Felix Falk, Geschäftsführer der USK, für die Zukunft nicht mehr sieht: „Gerade kleine Spiele, vermehrt aber auch größere Produktionen, werden nur noch online erscheinen“. Online-Spiele kann die USK derzeit nicht prüfen, da laut Jugendschutzgesetz immer ein Datenträger zur Prüfung vorliegen muss. Falk ist zuversichtlich, dass dies im Zuge der derzeitigen Debatte um die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags angepasst wird. „Das partnerschaftliche Verfahren, in dem die USK als Selbstkontrolle der Wirtschaft den Prüfprozess organisiert und die Obersten Landesjugendbehörden die Alterskennzeichnung vergeben, hat sich bewährt und sollte im Sinne eines stringenten und wirksamen Jugendschutzes auch für Online-Spiele gelten“, so der Geschäftsführer der USK. Im letzten Jahr erhielten mehr als 80 Prozent aller beantragten Spiele eine Freigabe von null, sechs oder zwölf Jahren. In weniger als 7 Prozent der Prüfverfahren vergaben die Obersten Landesjugendbehörden keine Freigabe für Jugendliche. Im letzten Jahr gab es einen weiteren Rückgang bei den Ego-Shootern“. Während diese 2008 noch 148 Prüfverfahren ausmachten, hat sich diese Zahl 2009 mit 66 Verfahren mehr als halbiert.
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